Staatliches Gymnasium "Albert Schweitzer" Sömmerda

Startseite

Corona - Was gilt aktuell?

Regelungen im Schulbereich

Verpflichtende Testung von Schülerinnen und Schülern zweimal pro Woche, sofern kein 3G-Nachweis vorliegt. Das Personal unterliegt ebenfalls der 3G-Regelung. Sofern dieses nicht geimpft oder genesen ist, muss täglich ein aktueller Testnachweis vorgelegt werden (PCR-Test oder vergleichbar 48 Stunden gültig, Schnelltest 24 Stunden gültig).

Maskenpflicht gilt für:

  • Personal sowie Schülerinnen und Schüler im Schulhaus und im Unterricht
  • davon ausgenommen ist der Sportunterricht inklusive Schulschwimmen

Zugang für einrichtungsfremde Personen nur mit Maske und 3G-Nachweis.

Betretungsverbote für Personen mit Symptomen einer Coronainfektion.

Die Präsenz von Personal mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2, welches gleichzeitig nicht impfbar ist, erfolgt mit Schutzausrüstung bei ständiger Einhaltung der Mindestabstände und guter Lüftung. soweit schulorganisatorisch möglich, erfolgt der Unterricht in kleineren Gruppen oder das Personal wird für die Durchführung des Distanzunterrichts eingesetzt. Als Nachweis dient ein ärztliches Attest.

Die Präsenz von Schülerinnen und Schülern mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2, welche gleichzeitig nicht impfbar (unter 12 Jahre oder Kontraindikation) sind, bzw. für erstgeimpfte Schülerinnen und Schüler, die noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügen, ist bei Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen in gesonderten Lerngruppen möglich. Ist dies aus schulorganisatorischen Gründen nicht möglich, besteht die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht. Als Nachweis dient ein ärztliches Attest.

Die Präsenz von Schülerinnen und Schülern mit im Haushalt lebenden Angehörigen mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 obliegt der Härtefallentscheidung durch das zuständige Staatliche Schulamt.

Erweiterte Regeln können an Schulen gelten, an denen konkrete Infektionsfälle aufgetreten sind.

 

(s. https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule)

Kalender

März 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31

Nächste Termine

Keine Termine

Besuchszähler

Europaschule

Bildungsspender