Zu Besuch im Amtsgericht Sömmerda

Zu Besuch im Amtsgericht Sömmerda

Am 18. Januar führte die Klasse 9a im Rahmen des Wirtschaft/Recht-Unterrichts eine Exkursions zu einer Strafgerichts-Verhandlung im Amtsgericht Sömmerda durch. Pia und Fynn reflektieren ihre Eindrücke in Tagebucheinträgen.

Liebes Tagebuch,
gestern waren die Klasse 9a und ich zu einer Exkursion unterwegs. 

Unsere Lehrerin, Frau Castellanos-Ehrenberger, hatte den Vorschlag, unseren im Wirtschaft-Recht-Unterricht gelernten Stoff im Gerichtssaal des Amtsgerichts Sömmerda zu festigen. Es standen mehrere öffentliche Verhandlungen zur Auswahl und wir entschieden uns für die Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung. 
So gingen wir also am Donnerstag, dem 18. Januar 2024, zum Amtsgericht.

Zu Beginn wurde bekannt gegeben, dass der Angeklagte auch noch wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln angeklagt wurde. Die Richterin rief die Verhandlung gegen Herrn D. W. auf. Der Angeklagte wurde zu seinem Namen, Alter, Beruf, Familienstand und Anschrift befragt und alles ins Protokoll aufgenommen. 
In der Anklageschrift des Staatsanwaltes wurde verlesen, dass dem Angeklagtem gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs.1 StGB und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs.1 BtMG zur Last gelegt wurde.
Diesbezüglich machte er seine Aussage, wurde jedoch vorher belehrt, die Wahrheit zu sagen, denn eine Falschaussage kann zu einer Freiheitsstrafe führen.
Bei einer Polizeikontrolle im Januar 2023 stellte sich heraus, dass Herr D. W. Methamphetamin mit sich führte.Auch die Körperverletzung in einer Obdachlosen-Unterkunft gab er zu. Dort passierte Folgendes: Das Opfer habe ihm einen Brief weggenommen, weswegen er ihn erst mit der Hand ins Gesicht schlug und draußen das Opfer noch einmal angriff, diesmal aber schlug er mit einem Stock auf den Oberkörper und Kopf ein. Als das Opfer befragt wurde, schilderte er jedoch einen anderen Vorfall. Ihm wurden die Videoaufnahmen und Bilder gezeigt, aber er konnte sich trotzdem nicht an Details erinnern. Im Anschluss wurden das Opfer und die anderen Zeugen entlassen. Die Beweisaufnahme wurde beendet und der Staatsanwalt hielt sein Abschlussplädoyer.
Er schlug ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe und keine Bewährungszeit vor. Seine Argumentation war, dass der Angeklagte zwar die Körperverletzung gestanden hatte, aber trotzdem nicht allzu milde bestraft werden sollte, aufgrund seiner anderen Vorverurteilungen. Der Verteidiger hielt ein Jahr und zwei Monate als Gesamtstrafe für angemessen, da er seine Tat eingestand und sich positiv entwickelt habe. Zudem hätte er unter Alkoholeinfluss gestanden.
Der Angeklagte wollte nichts mehr hinzufügen und so verkündete die Richterin nach nur wenigen Minuten das Urteil.
Es wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Besitz unerlaubten Betäubungsmitteln verhängt. Hinzu kommen noch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das Urteil war sofort rechtskräftig, da Staatsanwalt und Verteidiger auf weitere Rechtsmittel verzichteten.
Dies war mein erster Besuch hautnah bei einer Verhandlung dabei zu sein und ich fand dies sehr interessant und spannend, welches Urteil gesprochen wird. Da ich zuvor in Gruppenarbeit einen Vortrag über den Ablauf eines Strafverfahrens hielt, war ich beeindruckt, dass sich mein Wissen darüber auch dort widergespiegelt hat. Theorie und Praxis liegen doch sehr nahe zusammen.
Auf eine nächste spannende Exkursion, bis dahin deine Pia Haupt, 9a! J

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