Schulgremien

An unserer Schule existieren verschiedene Gremien, in denen Schüler, Eltern und Lehrer an der Gestaltung unserer Schulgemeinschaft mitwirken können.

Lehrermitwirkung

Alle Lehrer eines Faches oder einer Fächergruppe gehören einer Fachkonferenz an. Hier werden didaktisch-methodische Fragen eines Faches besprochen, Anforderungen an die Leistungsbewertung erarbeitet sowie Lehrmittel beantragt.

Die Lehrerkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Sie soll zudem zudem das kollegiale und pädagogische Zusammenwirken der Lehrer sichern. Sie wählt drei Vertreter für die Schulkonferenz.

Schülermitwirkung

Am Anfang eines jeden Schuljahres werden in allen Klassen und Kursen die Klassen- bzw. Kurssprecher gewählt. Sie bilden die Klassensprecherversammlung, welche wiederum die Schülervertretung wählt. Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schulbehörde war und übt die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule aus. In der Schülervertretung werden zunächst interne Dinge und Vorhaben besprochen, bevor diese an alle Klassen- und Kurssprecher weiter geleitet werden. Jedoch achten wir sehr darauf, dass alle ein Mitspracherecht haben, deshalb besprechen wir die meisten Angelegenheiten direkt mit der ganzen Klassensprechervertretung.

Mitglieder sind zurzeit:

  • Schülersprecherin u. Mitglied der Schulkonferenz: Lotta Kühne, A26.2
  • Stellv. Schülersprecherin u. Mitglied der Schulkonferenz: Sara Schläger, A25.2
  • 3. Schülervertreterin in der Schulkonferenz: Emma Boger, 9b

Der Kopf der Schülervertretung setzt sich aus dem Schülersprecher und seinem Stellvertreter zusammen. Gewählt werden diese von allen Schülern jeweils alle 2 Jahre. Sollte nach einem Jahr der Schülersprecher die Schule aufgrund der Vollendung der 12. Schuljahres verlassen, wird der Stellvertreter automatisch Schülersprecher und ein neuer Stellvertreter wird lediglich von der Schülervertretung gewählt.

Elternmitwirkung

Die Elternvertretung setzt sich aus den Klasseneltern- und Kurselternsprechern zusammen und nimmt die Interessen der Eltern gegenüber der Schulbehörde war und übt die Mitwirkungsrechte der Eltern in der Schule aus. Drei ihrer Vertreter sind Mitglieder der Schulkonferenz.

Mitglieder sind zur Zeit:

  • Schulelternsprecherin u. Mitglied der Schulkonferenz: Susanne Ziernberg        
  • Stellv. Schulelternsprecherin u. Mitglied der Schulkonferenz: Sandy Schmidt
  • 3. Elternvertreterin in der Schulkonferenz: Sabine Knorre-Schott

 

Die Schulkonferenz berät Fragen, die Lehrer, Schüler und Eltern gleichermaßen betreffen. Dazu gehören Maßnahmen der Schulorganisation, Grundsätze zu Wandertagen und Klassenfahrten und Baumaßnahmen im Bereich der Schule.

 

 

 

 

Geschichte der Schule

1947

Mit neun Schülerinnen und Schülern begann im Spätsommer 1947 die Abiturausbildung in Sömmerda. Bis dahin gab es in Sömmerda nur eine Mittelschule. Es war nicht möglich, in Sömmerda ein Abitur abzulegen. Schüler, die einen gymnasialen Bildungsweg wählen wollten, mussten sich an Weimarer oder Erfurter Schulen anmelden. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde in der sowjetischen Besatzungszone das bisherige Schulsystem durch eine „demokratische Einheitsschule“ ersetzt. Gedacht war sie als Zwölf- Jahres- Schule für alle Kinder. Die erste neunte Klasse dieses neuen Schultyps wurde an der Pestalozzi-Schule, heute Regelschule „Ch. G. Salzmann“, geschaffen.

1949

Mit dem Schuljahr 1949/50 wurden per Gesetz Änderungen im Bildungsweg eingeführt. Nach der achten Klasse gab es die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen oder den Besuch einer erweiterten Oberstufe, die als Abschluss ein Abitur vorsah. Diese Klassen, nach wie vor zugehörig zur Pestalozzi-Schule, wurden so eine „selbstständige“ Oberschule, die sich im Gebäude des heutigen Schülerfreizeitzentrums in der Kölledaer Straße befand. Die ersten Schüler legten hier 1951 ihre Reifeprüfung ab. Das Gebäude in der Kölledaer Straße hatte neben den Unterrichtsräumen auch zwei Wohnungen: Eine Lehrerwohnung oben sowie eine Hausmeisterwohnung unten. Hinter dem Gebäude war ein Schulgarten. Trotz der wenigen Klassenräume gab es einen Zeichensaal, Chemie- und Physikraum. Die Geschlechter wurden noch getrennt.

1950

Aufgrund der erhöhten Schülerzahl wurde es im Gebäude der Kölledaer Straße zu eng und man suchte nach weiteren Möglichkeiten, die Schüler der Oberschule zu unterrichten. Ab 1950/51 zogen die Schüler und Lehrer in die 3. Etage der heutigen Salzmannschule, direkt neben dem bisherigen Unterrichtsort, ein.

1951

Die weiter wachsenden Schülerzahlen erzwangen zum Schuljahr 1951/52 einen Umzug in die Bahnhofstraße 29.Dieses Gebäude wurde nach geraumer Zeit von der Polizei benötigt und so musste das Bildungswesen „weichen“. Außerdem lag das Gebäude in der Bahnhofstraße an der viel befahrenen Straße ungünstig.

1952

Am westlichen Stadtrand Sömmerdas gab es das Verwaltungsgebäude des ehemaligen Munitionsbetriebes "Selkado". Diese Villa wurde ab 1952 die Oberschule von Sömmerda. Bis Ende des Schuljahres 1993/94 war sie das „Zuhause“ für alle Schüler, die das Abitur ablegen wollten. Obwohl sich dort nie optimale Lehr- und Lernbedingungen boten, liebten die Schüler und Lehrer dieses Gebäude. Einen Anteil daran hatten sicher auch die Schatten spendenden Bäume und der große Garten. Weiterhin lag die „Villa“ fernab vom Lärm der Hauptstraße. In diesem Gebäude befanden sich neun Unterrichtsräume, darunter 2 Fachräume für Chemie und Physik. Der größte Raum war die Aula, welche für den Musik- und Kunstunterricht und andere Veranstaltungen genutzt wurde. 1953/54 kam ein Volleyballplatz dazu, der auch als Appellplatz diente.

Exkurs: Der ehemalige Schulleiter, Herr L. Scherff erzählt:

Ich unterrichtete zuvor noch nie in einem Gebäude, das wie ein Wohngebäude aufgebaut war. Ich habe Physik unterrichtet in der Villa auf dem Boden (Spitzboden), welcher damals nicht ausgebaut worden war. Dort standen Stühle um einen großen Tisch auf dem Experimente gemacht werden konnten. Weiterhin gab es keine Schreibgelegenheiten; es war wie im Kino. Trotz Einschränkungen an Lehrmitteln wurden diese Schüler auch Naturwissenschaftler. Es konnten keine größeren Versuche in der Villa durchgeführt werden, da diese wie schon erwähnt zu klein war. Ende der 60erwurde die Villa durch ein Anbau erweitert. In dem Anbau befanden sich die Fachräume für Physik, Chemie. Es gab wenig Schüler und Lehrer. Demzufolge kannte jeder jeden gut. Standard waren zwei bis drei Klassen pro Jahrgang. Die Treppen waren zu klein für eine Schule. Zweimal pro Jahr stand das Wasser im Keller. Nach der Unstrut Regulierung sank der Grundwasserspiegel und so rutschte der Anbau nach hinten, dadurch entstanden Risse in den Wänden. Weitere Bau- und Sanierungsarbeiten folgten, z.B.als 1963 Hochwasser in den Keller des Gebäudes drang. Dieses Problem wurde mit dem Bau eines Rückhaltebeckens in Straußfurt beseitigt. Im selben Jahr wurde ein Physikraum unter dem Dach errichtet. Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten wurden viele Räume neu ausgebaut und das Energienetz der Schule neu installiert. Trotz aller Neuerungen war das Haus 1994 nicht mehr zu halten – man zog in das heutige Hauptgebäude des ASG um.

1959

Ab September 1959 wurde die Oberschule in „Erweiterte Oberschule“ (EOS) umbenannt. Alle Einrichtungen, die auf das Abitur vorbereiteten, trugen jetzt diesen Namen. Da der Bedarf der DDR an qualifizierten „Kadern“ für Wirtschaft und Wissenschaft ständig wuchs, standen die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer im Vordergrund, gefolgt von Mathematik, Naturwissenschaften und Sprachen. Eine Aufnahme in die Oberschule erfolgte bis 1960 durch die Schule selbst. Verbindlich war nur, dass zwei Drittel der Schüler aus Arbeiter- und Bauernfamilien stammen mussten. Vorgegeben vom Rat des Kreises waren auch die Anzahl der Klassen, die Anzahl der Schüler sowie der Anteil von Jungen und Mädchen. An die Zeiten des Büromaschinenwerkes angepasst, begann der Unterricht (mit Sondergenehmigung) um 6.50 Uhr und teilte sich in Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Da die Schule über keine eigene Sporthalle verfügte, fand der Sportunterricht nachmittags statt. Die Unterrichtsbedingungen der ersten Jahre erforderten viel Organisationstalent, da es an fast allem fehlte, auch an Lehrbüchern, Schulheften und Schreibutensilien.

1962

Ab dem Jahr 1962 mussten Schüler entscheiden, ob sie ab Klasse 11 in Kunsterziehung oder Musik unterrichtet werden wollten. Im gleichen Jahr wurde auch eine Berufsausbildung neben dem obligatorischen Unterricht eingeführt. Die meisten Schüler erlernten jetzt im Büromaschinenwerk den Beruf eines Mechanikers oder Elektromechanikers. Zudem gab es das Angebot, in Kölleda den Beruf des Funkmechanikers zu erlernen. Unter dieser zusätzlichen Belastung litten die Leistungen in den sprachlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen. Da das offenbar ein generelles Problem aller Erweiterten Oberschulen war, wurde das Experiment vom Ministerium für Volksbildung mit dem Schuljahr 1967/68 eingestellt und die Berufsausbildung wurde durch ein neues Fach „ersetzt“, die „wissenschaftlich-praktische Arbeit“, WPA. Dieses Fach bereitete u.a. auf das Hochschulstudium vor. Eine Arbeit in diesem Fach zum Thema „Reinigung schwermetallhaltiger Abwässer der Galvanik“ gelangte sogar zur Patentreife.

1965

Das neue Schulgesetz von 1965 veranlasste die Bildung von so genannten Vorbereitungsklassen, das waren die Klassen 9 und 10, die ab 1967/68 zum ersten Mal unterrichtet wurden. Um jedem Schüler Chancengleichheit zu gewährleisten, wurden die Klassen der EOS nach den gleichen Lehrplänen unterrichtet wie die Schüler der Polytechnischen Oberschulen, POS.

Exkurs: Ausrichtung und Traditionen der Schule

Seit ihrer Gründung hatte die Oberschule in Sömmerda immer eine mathematisch- naturwissenschaftliche Ausrichtung. Mitte der 50er Jahre kam noch eine fremdsprachlich orientierte Richtung dazu. Ebenso beliebt bei den Schülern waren die jährlichen Exkursionen (von 1954 bis 1972). Besondere Verdienste erwarb sich dabei der langjährige Direktor der Schule, Dr. Zimmer. Der Exkursionsplan von 1959/60 sah z.B. eine Exkursion zum Dachziegelwerk, zur Wartburg, zur Leipziger Messe, zur Thüringer Pforte und nach Weimar, zum Goethe- und Schillerhaus, vor. Durch ein Abkommen mit dem Saatzuchtbetrieb der Insel Poel von 1956 konnten Schüler in 14-tägigen Durchgängen fünf halbe Tage in der Woche ein Praktikum absolvieren. Die restliche Zeit diente der Freizeit und Erholung. Der erste Jahrgang schlief auf Stroh und musste sich im Pferdestall waschen. Alle weiteren Durchgänge waren dann im Lehrlingswohnheim untergebracht. Diese Ferienaktion bestand bis zum Ende der 70er Jahre. Das kulturelle Leben der Stadt Sömmerda wurde auch von den Traditionen der Oberschule beeinflusst. 1953 entstand die erste „Schülerband“. Als dann 1955 ein Berufsmusiker als Musiklehrer an die Schule kam, Herr Kimpel, nahm die kulturelle Arbeit einen bedeutenden Aufschwung, den sie ein gutes Jahrzehnt bewahren sollte. Herr Kimpel gründete ein Schulorchester, übernahm den Mädchenchor und machte daraus einen Schulchor. Aus Chor und Orchester sind Musiker wie Elfrun Gabriel, Hans-Jörg Caspar und Gerd Schwendler hervorgegangen. Jedes Jahr vor Weihnachten findet ein öffentliches Konzert statt. Diese Tradition hat sich bis heute erhalten. Die beliebten Weihnachtskonzerte finden in der Bonifatiuskirche statt. 1953 wurde der Weihnachtsball zum ersten Mal veranstaltet. Er ist ebenfalls Tradition geblieben und es gibt ihn heute noch unter dem Namen „Ball der ehemaligen Abiturienten“.

1991

Mit dem Schuljahr 1991/92 wurde das vorläufige Thüringer Schulgesetz umgesetzt. Das bedeutete, dass im Land Thüringen Grundschulen, Regelschulen und Gymnasien als Standard eingeführt wurden. Damit war es möglich, dass in Sömmerda Kinder, beginnend ab der 5. Klasse, kontinuierlich an einer Schule bis zum Abitur geführt werden können. Im Landkreis Sömmerda nahmen mit dem Schuljahr 1991/92 die Gymnasien Kölleda und Sömmerda ihre Arbeit auf.
Die räumlich prekäre Situation in Sömmerda zwang dazu, dass das "Staatliche Gymnasium Sömmerda" seine Schülerinnen und Schüler in drei Schulteilen unterrichten musste.
Diese waren: das Hauptgebäude (ehemalige Karl-Marx-Oberschule in der Salzmannstraße), die Außenstelle in Kindelbrück, und die ehemalige EOS („Villa“). Den Schulteil Kindelbrück besuchten Schüler der Klassen 5 bis 8, vorwiegend aus Weißensee, Günstedt und Kindelbrück. Im Haupthaus in Sömmerda wurden alle Schüler der 5. bis 10. Klassen aus Sömmerda, Schloßvippach, Großrudestedt und weiteren Orten unterrichtet. Den Traditionen entsprechend, bereiteten sich die Schuler der 11. und 12. Klassen im ehemaligen EOS-Gebäude auf das Abitur vor. Diese Aufteilung blieb auch im Schuljahr 1992/93 so bestehen.

1992 Staatliches Gymnasium "Albert Schweitzer" Sömmerda

Am 27. November 1992 wurde dem Gymnasium der Name: Staatliches Gymnasium "Albert Schweitzer" verliehen.

1994

Wegen der ansteigenden Schülerzahlen deuteten sich weitere Veränderungen an. In Sömmerda wurde im Gebäude der Einstein-Regelschule eine neue Außenstelle eröffnet. In dieser lernten die Schüler der Klassen 5 bis 8. Zugleich stand schon 1993 fest, dass es ab dem Schuljahr 1994/95 nicht mehr möglich sein würde, im ehemaligen EOS-Gebäude alle Schüler der 11. und 12. Klassen zu unterrichten. Die Anzahl und Größe der Räume war den steigenden Schülerzahlen nicht gewachsen. Hinzu kam auch, dass der bauliche Zustand der „Villa“ äußerst schlecht war. Dieses Gebäude stand dann nicht mehr für Unterrichtszwecke zur Verfügung und wurde später aufgrund des desolaten Zustandes abgerissen. Des weiteren wurde durch einen Kreistagsbeschluss geregelt, dass die Außenstelle Kindelbrück 1995 nach Kannawurf zu verlegen sei. 
Damit existierte folgende Situation: Die Kinder der Klassen 5 bis 8 aus Sömmerda, Schloßvippach, Großrudestedt und der Orte im südlichen Teil des Kreises besuchen den Schulteil des Gymnasiums in der Einsteinstraße.Die Kinder der Klassen 5 bis 8 aus Weißensee, Kindelbrück, Günstedt und der Orte im nördlichen Teil des Kreises besuchen den Schulteil des Gymnasiums in Kannawurf. Mit Beginn des 9. Schuljahres wechseln alle Schülerinnen und Schüler von den Außenstellen in das Hauptgebäude in Sömmerda, Salzmannstraße. Damit hatte das Gymnasium in Sömmerda immer noch drei Ausbildungsorte. Das sollte sich aber in den folgenden Jahren ändern.

2003

Wegen der sinkenden Schülerzahlen und veränderten Einzugsgebieten wurde die Außenstelle in Kannawurf ersatzlos aufgelöst. Durch weitere Änderungen der Schulnetzplanung im Landkreis kam es auch zu Veränderungen an den Grund- und Regelschulen. Es wurden Schulen aufgelöst bzw. zusammengefasst. Damit standen Schulgebäude zu einer weiteren Nutzung zur Verfügung. In der Fichtestraße gab es eine Grund- und Regelschule. Diese wurden 2003 aufgelöst bzw. anderen Schulen zugeordnet. Diese Gebäude wurde mit Beginn des Schuljahres 03/04 zu unserer Außenstelle.

2008

Das Gymnasium in Sömmerda hat gegenwärtig zwei Standorte: das Hauptgebäude in der Salzmannstraße und die Außenstelle Fichtestraße. Dort werden die Klassenstufen 5 bis 7 unterrichtet. Die Klassenstufen 8 bis 12 befinden sich im Hauptgebäude, in der Salzmannstrasse. An dieses Hauptgebäude wird gegenwärtig eine Aula angebaut, ebenso erhält dieses Gebäude einen Fahrstuhl, damit auch behinderte Menschen unsere Schule besuchen können.

Hausordnung

HAUSORDNUNG SALZMANNSTRASSE

 

REGELN für einen ruhigen, störungsfreien und effektiven UNTERRICHT:

  • Alle Schüler* und Lehrer* erscheinen pünktlich zum Unterricht und sind mit dem Stundenklingeln arbeitsbereit. Alle benötigten Arbeitsmittel sind vollständig mitzuführen.
  • Den Unterricht beginnt und beendet der Lehrer. Ist dieser 10 Min. nach dem Stundenklingeln noch nicht anwesend, informiert der Klassensprecher oder dessen Stellvertreter das Schulsekretariat.
  • Im Schulhaus herrscht während der regulären Unterrichtszeiten Ruhe. Bei allen Aktivitäten auf dem Schulgelände ist Lärm zu vermeiden.
  • Private elektronische Geräte werden während des Unterrichts aus-/stummgeschaltet, Smartphones in der Schultasche aufbewahrt. Über deren Nutzung im Unterricht entscheidet allein der unterrichtende Lehrer.
  • Der Verzehr von Speisen und heißen Getränken ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
  • Die Toiletten werden möglichst während der Pausen aufgesucht. Der unterrichtende Lehrer entscheidet über Ausnahmen.
  • Die Unterrichtsräume werden regelmäßig unter Aufsicht eines Lehrers gelüftet.
    Nach jeder Unterrichtsstunde säubert der Ordnungsdienst die Tafel, nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt.
  • Über das Verhalten in Fachkabinetten sowie im Sportunterricht werden alle Schüler gesondert belehrt.

REGELN für UNTERRICHTSFREIE ZEITEN und PAUSEN:

  • Während der Pausen sowie vor und nach dem Unterricht ist Schülern der Aufenthalt auf dem Schulhof erlaubt. Als Schulhof gilt der Teil des Schulgeländes vor dem Hauptportal.
  • Während der Vormittagspausen werden alle Fachkabinette (Bi/Ch/Ph/If) verschlossen. Alternativ zum Schulhof ist den Schülern der Aufenthalt in allen übrigen Unterrichtsräumen, im Aufenthaltsbereich in der 1. Etage sowie im Speiseraum erlaubt.
  • Für den Aufenthalt der Schüler während der Mittagspause sind alternativ zum Schulhof der Speiseraum und die folgenden Unterrichtsräume des Erdgeschosses (1, 3, 4, 8 , 9, 11) vorgesehen.
  • Warme Speisen werden ausschließlich im Speiseraum verzehrt.
  • Nach dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler in ihre Unterrichtsräume.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern während der regulären Unterrichtszeit in der Regel nicht gestattet. Während der Pausen darf das Schul-gelände verlassen werden, wenn hierfür eine Genehmigung der Eltern vorliegt. Die Schule behält sich das Recht vor, dieses Recht bei mehrmaligem Zuspätkommen zum Unterricht einzuschränken.
  • Das Schulgelände darf mit Kfz nur mit einer Genehmigung des Schulträgers oder der Schulleitung befahren werden. Parken auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung des Schulträgers erlaubt.
  • Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben und nur auf den für sie vorgesehenen Plätzen abgestellt. Die Schule haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung.

REGELN zur Gewährleistung von SICHERHEIT, SAUBERKEIT und ORDNUNG:

  • Im Alarmfall ertönt ein Notsignal. Daraufhin verlassen alle Schüler und Lehrer unverzüglich das Schulgebäude und begeben sich auf den vorgesehenen Stellplatz.
  • Beschädigungen des Schuleigentums und Unfallgefahren werden unverzüglich der Schulleitung oder dem Hausmeister gemeldet.
  • Jeder entsorgt seinen Abfall unaufgefordert in den dafür vorgesehenen Behältern.
  • Die Verwendung von Kerzen und offenem Feuer, ausgenommen im naturwissenschaftlichen Fachunterricht, ist nicht erlaubt.
  • Das Anbringen von Plakaten, Aushängen etc. in der Schule und auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung des Schulleiters erlaubt. Dasselbe gilt für jede Art von Bild- und Tonaufnahmen sowie für die Durchführung von Veranstaltungen aller Art. 

ALLGEMEINE REGELN:

  • Schüler, die im Laufe eines Unterrichtstages erkranken, melden sich zuerst beim Fachlehrer der Folgestunde ab und anschließend im Sekretariat.
  • Unfälle werden unverzüglich im Sekretariat gemeldet.
  • Das Schuleigentum wird sorgfältig behandelt.
  • Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. 

 

Diese Hausordnung tritt mit Zustimmung der Schulkonferenz des ASG am 12.02.2018 in Kraft.

gez. Jens Pitzing (Schulleiter)

 


 

HAUSORDNUNG FICHTESTRASSE

 

REGELN für einen ruhigen, störungsfreien und effektiven UNTERRICHT:

  • Alle Schüler* und Lehrer* erscheinen pünktlich zum Unterricht und sind mit dem Stundenklingeln arbeitsbereit. Alle benötigten Arbeitsmittel sind vollständig mitzuführen.
  • Den Unterricht beginnt und beendet der Lehrer. Ist dieser 10 Min. nach dem Stundenklingeln noch nicht anwesend, informiert der Klassensprecher oder dessen Stellvertreter das Schulsekretariat.
  • Im Schulhaus herrscht während der regulären Unterrichtszeiten Ruhe. Bei allen Aktivitäten auf dem Schulgelände ist Lärm zu vermeiden.
  • Private elektronische Geräte werden während des Unterrichts aus-/stummgeschaltet, Smartphones in der Schultasche aufbewahrt. Über deren Nutzung im Unterricht entscheidet allein der unterrichtende Lehrer.
  • Der Verzehr von Speisen und heißen Getränken ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
  • Die Toiletten werden möglichst während der Pausen aufgesucht. Der unterrichtende Lehrer entscheidet über Ausnahmen.
  • Die Unterrichtsräume werden regelmäßig unter Aufsicht eines Lehrers gelüftet.
  • Nach jeder Unterrichtsstunde säubert der Ordnungsdienst die Tafel, nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt.
  • Über das Verhalten in Fachkabinetten sowie im Sportunterricht werden alle Schüler gesondert belehrt.

REGELN für UNTERRICHTSFREIE ZEITEN und PAUSEN:

  • Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern ohne Begleitung eines Lehrers während der regulären Unterrichtszeit nicht gestattet. Für die Fahrschüler gilt dies bis zur Abfahrt ihrer Busse.
  • Während der ersten Pause (09:15-09:35 Uhr) halten sich die Schüler im Speiseraum,  im Frühstücksraum B02 oder auf dem Schulhof auf.
  • Die zweite Pause (11:05-11:25 Uhr) verbringen alle Schüler auf dem Schulhof. Nach dem Vorklingeln begeben sie sich in ihre Unterrichtsräume.
  • Bei schlechtem Wetter wird zweimal abgeklingelt. Die Schulgebäude dürfen in diesem Fall nur bei planmäßigem Wechsel verlassen werden.
  • Das Mittagessen für alle Schüler, die 6 oder mehr Stunden Unterricht haben, wird ab 12:55 Uhr im Speiseraum eingenommen. Die Aufsicht führenden Lehrer gewährleisten, dass die Fahrschüler ihr Mittagessen zuerst erhalten. Schüler der 5. Klassen dürfen ihr Essen in ihren Klassenräumen einnehmen. Raum B02 kann als Aufenthaltsraum genutzt werden.
  • Das Schulgelände darf mit Kfz nur mit einer Genehmigung des Schulträgers oder der Schulleitung befahren werden. Parken auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung des Schulträgers erlaubt.
  • Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben und nur auf den für sie vorgesehenen Plätzen abgestellt. Die Schule haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung.

REGELN zur Gewährleistung von SICHERHEIT, SAUBERKEIT und ORDNUNG:

  • Im Alarmfall ertönt ein Notsignal. Daraufhin verlassen alle Schüler und Lehrer unverzüglich das Schulgebäude und begeben sich auf den vorgesehenen Stellplatz.
  • Beschädigungen des Schuleigentums und Unfallgefahren werden unverzüglich der Schulleitung oder dem Hausmeister gemeldet.
  • Jeder entsorgt seinen Abfall unaufgefordert in den dafür vorgesehenen Behältern.
  • Die Verwendung von Kerzen und offenem Feuer, ausgenommen im naturwissenschaftlichen Fachunterricht, ist nicht erlaubt.
  • Das Anbringen von Plakaten, Aushängen etc. in der Schule und auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung des Schulleiters erlaubt. Dasselbe gilt für jede Art von Bild- und Tonaufnahmen sowie für die Durchführung von Veranstaltungen aller Art.

ALLGEMEINE REGELN:

  • Schüler, die im Laufe eines Unterrichtstages erkranken, melden sich zuerst beim Fachlehrer der Folgestunde ab und anschließend im Sekretariat.
  • Unfälle werden unverzüglich im Sekretariat gemeldet.
  • Das Schuleigentum wird sorgfältig behandelt.
  • Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. 

 

Diese Hausordnung tritt mit Zustimmung der Schulkonferenz des ASG am 12.02.2018 in Kraft.

(zuletzt geändert am 05.04.2019)
gez. Jens Pitzing (Schulleiter)

Schulteil Salzmannstraße

Salzmannstraße 39
99610 Sömmerda
Tel: +49 3634 612420
Fax: +49 03634 612421

E-Mail:  gym.soemmerda@schulen-soem.de

Schulteil Fichtestraße

Fichtestraße 1
99610 Sömmerda
Tel: +49 3634 601893
Fax: +49 3634 602044

E-Mail: gym.soemmerda.fichte@schulen-soem.de

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