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Testpflicht entfällt
Ab sofort ersetzt ein Angebot freiwilliger Tests (zweimal pro Woche) die bisher geltende Testpflicht.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum Schuljahresende.
Das Betretungsverbot für schulfremde Personen entfällt.
2021-06-28
DIe Schulleitung
Maskenpflicht im Unterricht entfällt ab 10. Juni 2021
Ab Donnerstag, dem 10. Juni 2021, entfällt die Verpflichtung zum Tragen der Masken im Unterricht.
Offiziell befinden uns ab morgen in "Stufe GRÜN / unter 35".
Achtung! Die Änderung gilt nur für den Unterricht. Beim sonstigen Aufenthalt im Schulgebäude müssen die Masken weiterhin getragen werden. Auch die Testpflicht besteht weiterhin für alle Personen, die von dieser nicht ausdrücklich befreit sind.
Kein Unterricht am 15. Juni 2021
Dienstag, der 15. Juni 2021, ist der Hauptprüfungstag für die Mündlichen Abiturprüfungen 2021.
Da zahlreiche Lehrer*innen in den Prüfungen eingesetzt sind, findet an diesem Tag für die
Jahrgangsstufen 5 bis 11 kein Unterricht statt.
2021-06-07
Die Schulleitung
Schulbetrieb ab dem 07. Juni 2021
Für alle Schüler*innen, Eltern und Lehrer eine gute Nachricht: Ab dem 07. Juni (Montag) werden am ASG Sömmerda wieder alle Schüler*innen in Präsenz unterrichtet. Die stabile Entwicklung der Inzidenzahlen im Landkreis Sömmerda ermöglicht den Wechsel in Stufe „Grün“ des Thüringer Stufenmodells. Freuen wir uns über diesen Schritt in Richtung Normalität!
Unabhängig davon sind alle Schüler*innen ab Klasse 7 sowie die Lehrer*innen weiterhin verpflichtet, innerhalb des Schulgebäudes und im Unterricht eine qualifizierte Gesichtsmaske zu tragen.
Am Montag und Mittwoch finden verpflichtende Selbsttests statt. Dies werden bei den 5. bis 8. Klassen sog. Lollitests sein, bei den 9.-11. Klassen am Montag noch die schon bekannten Spucktests (ab Mittwoch dann auch für die großen Lollitests).
Ab dem 07. Juni wird es auch in beiden Schulteilen wieder ein Mittagessenangebot geben.
2021-06-04
Die Schulleitung
Maskenbefreiung im öffentlichen Nahverkehr
Die Schulverwaltung des LRA Sömmerda informiert:
Schüler, welche ein ärztliches Attest zur Maskenbefreiung haben und den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, müssen das Attest im Original bei der VWG einreichen. Im Anschluss daran erhalten sie eine Chipkarte mit der Aufschrift "Attest" und ihrem Namen. Die bisherige Chipkarte wird somit ersetzt und ist vom betreffenden Schüler bzw. dessen Eltern an die VWG zurückzusenden. Danach erhalten sie das Attest zurück. Bei Fragen diesbezüglich können sich die Schüler bzw. Eltern an die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH, Telefonnummer: 03634 3722000 wenden.
2021-03-26